Gibt es sogar ein Zusammenspiel zwischen Strafverfolgungsorganen und Verfassungsschutz?
Innerhalb weniger Tage belegen vier öffentlich dokumentierte Vorgänge in der Region Göttingen die mehr als dubiose Handlungsweise des Staats- und Verfassungsschutzes gegenüber vermeintlich als links eingestuften jungen Menschen und die fragwürdige, bagatellisierende Ermittlungstätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in unserer Region gegenüber gewalttätig aktiv gewordenen, rechten Akteuren.
Nach der völlig unbegründeten Verdächtigung und Hausdurchsuchung eines Studenten, der ungewollten Enttarnung eines V-Mannes, angesetzt auf linke Organisationen und studentische Gremien, nun die Meldung, dass ein Göttinger Fotojournalist seit Jahren bundesweit ausspioniert wurde. Immer mit den Meldungen verbunden, wie die Betroffenen einzuordnen sind, wie „er wurde als links eingestuft“, „er wurde auf linke Gruppierungen angesetzt“, „er wird der linken Szene in Göttingen zugeordnet“. Nicht Offenheit, Transparenz und Aufklärungswille haben dazu geführt, dass die Zielrichtung und vorrangige Tätigkeit der sogenannten Staatsschutzorgane öffentlich wurden. Nein, interne Pannen haben der Öffentlichkeit verdeutlicht, wie der Verfassungsschutz tickt und agiert.
Zur gleichen Zeit erklärt ein Oberstaatsanwalt aus Thüringen nach über halbjähriger Ermittlungstätigkeit gegen zwei mit Baseballschlägern, Messer, Schraubenschlüssel und Reizgas bewaffneten, schnell identifizierten rechtsextremen Schlägern, nachgewiesen durch Fotos vom Tatgeschehen, dass es „eine billigende Inkaufnahme eines Todes“ nicht gegeben hätte. Außerdem findet die Staatsanwaltschaft es im Zuge der Ermittlungen wesentlich, dass sie es „mit einer gehörigen Portion Skepsis“ sehe, ob es sich „bei den Geschädigten um Journalisten gehandelt habe“, wie man dem Göttinger Tageblatt vom 20. November entnehmen kann. Wir teilen die Erklärung der Opferberatungsstelle Ezra: „Das inkonsequente Handeln der Staatsanwaltschaft Mühlhausen erinnert uns fatal an das Nichtstun der Ermittlungsbehörden in Thüringen in den 1990er Jahren gegen zentrale Unterstützer*innen des NSU-Kerntrios, die als V-Leute des Verfassungsschutzes schwere Straftaten begehen konnten, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.“
Es reicht, was uns „unser“ Staats- und Verfassungsschutz geliefert hat. Da helfen keine Reförmchen mehr, kein Austausch von Köpfen an der Spitze, da hilft nur noch seine konsequente Abschaffung.