17.Dezember 2018

Spekulanten und Goldgräber in Göttingen und eine angeblich ohnmächtige Stadtverwaltung

Da soll möglichst zügig für sechs Millionen und vermutlich mehr Euro eine Flüchtlingsunterkunft, wieder als Provisorium auf dem Schützenanger gebaut werden. Selbst nach Auskunft der Verwaltung nicht unbedingt die Ideallösung, aber alternativlos. Zur gleichen Zeit verkauft der bisherige Investor des gesamten IWF-Areals ein Teilgelände mit einem bis vor kurzem als Flüchtlingswohnheim genutzten, intakten und voll funktionsfähigen Gebäude. Die Teilfläche geht für mehr als den Preis des vor ca. acht Jahren erworbenen Gesamtareals an einen neuen Investor. Konkrete Zahlen über den Kaufpreis dürfen nicht genannt werden. Aber es waren keine sechs Millionen Euro. Hätte die Stadt da nicht zugreifen können und müssen?

Hätte hier nicht die Klausel auf ein Vorkaufsrecht für die Stadt gezogen werden können und müssen? Hätte nicht der Verkäufer, der jahrelang gute Mieteinnahmen von der Stadt für das als Flüchtlingswohnheim genutzte Gebäude bekam, als erstes der Stadt ein Angebot machen können und müssen? Ein Verkäufer, der an zentraler Stelle in unserer Stadt den Zuschlag für ein mittlerweile fast fertiggestelltes Großbauprojekt erhalten hat.

Der neue Investor will irgendwann mit dem Neubau von Wohnungen auf dem erworbenen Gelände beginnen. Das wollte der Vorbesitzer auch schon. Hat er aber nicht. Kann sein, dass das IWF-Gebäude tatsächlich irgendwann abgerissen wird. Bis heute ist allerdings kein konkreter Termin bekannt. Kann aber auch sein, dass das Areal demnächst mit einer beachtlichen Gewinnmarge an den nächsten Spekulanten veräußert wird.

Das wäre auch für Göttingen nichts Ungewöhnliches, kennen wir das doch z.B. von dem ehemaligen Gothaer-Gelände in der Geismar Landstraße. Hier wechselte das riesige Grundstück samt seiner vielen Gebäude innerhalb der letzten zehn Jahre x-mal den Besitzer, immer circa unter der jeweiligen Verdoppelung des Kaufpreises. Bisher geschah nie etwas auf dem Gelände. Teilvermietungen, hauptsächlich an öffentliche Mieter, und Leerstand sind das bisherige Ergebnis. Aber eine Vermietung der leerstehenden, vorhandenen Räumlichkeiten für die Zwischennutzung zur Unterbringung geflohener Menschen schließt der momentane Investor kategorisch aus. Ebenso wie der neue Besitzer des ehemaligen IWF-Gebäudes. Soviel zum sozialen Verständnis und zur gesellschaftlichen Verantwortung dieser privaten Investoren, die ansonsten gerne auf die von den Steuerzahlern geschaffene Infrastruktur in unserer Stadt zurückgreifen.

Und so werden dann wohl wieder einmal Millionen von Steuergeldern in eine zeitlich befristete Übergangslösung in Modulbauweise auf den Schützenanger fließen, wie seinerzeit in die Ausgestaltung einer Lagerhalle. Es fehle ja angeblich in der gesamten Stadt ein entsprechendes Grundstück mit Baurecht und die Zeit, um ein Gebäude in konventioneller Weise zu erstellen. Der in Sonntagsreden vielbeschworene Aspekt der Nachhaltigkeit, in diesem Falle einer jahrzehntelangen Nutzung und Nachnutzung als bezahlbaren Wohnraum, wird mal wieder außer Kraft gesetzt.

 

 

 

 

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